Nutzungsbedingungen (AGB)

1. Vertrag

Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Internet-Angebotes zur Schaltung von Anzeigen von Stellenanbietern oder Stellensuchenden durch den Kunden. Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien abschließend. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Leistungen der Trucker-Job-Boerse UG (haftungsbeschränkt)

2.1 Die Trucker-Job-Boerse UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch GF: Thomas Preininger, Bahnhofstr. 3, 97215 Uffenheim, im weiteren als Betreiber bezeichnet, betreibt das Online Portal www.trucker-job-boerse.de und stellt eine Internet-Plattform zur Verfügung, auf der Stellenanbieter und Stellensuchende ihre Angebote kostenfrei veröffentlichen können. Premiumdienste und Hervorhebungen sind Kostenpflichtig. Die Kosten können Sie der jeweils aktuellen Preisliste einsehen.

Der Betreiber gewährleistet die Aufrechterhaltung eines Onlinezugang von 96% der Zeit im Jahr bei einem 24 Stunden-Betrieb. Die Veröffentlichungszeit geschalteter Anzeigen richtet sich nach gewählter Buchung und verlängert sich nicht automatisch. Abgelaufene Anzeigen bleiben zur späteren Bearbeitung oder Reaktivierung im jeweiligen Account gespeichert, können dort aber manuell einzeln gelöscht werden.

2.2 Erstellen der Anzeige durch den Kunden:
Um eine Anzeige zu erstellen muss der Kunde sich kostenlos ein Nutzerkonto auf dem Portal des Betreibers einrichten. Bei kostenpflichtigen Leistungen/Anzeigen wird der Kunde im Zuge der Erstellung aufgefordert seine Rechnungsdaten als auch die korrekte Firmenbezeichnung nebst Ansprechpartner zu hinterlegen. Erstellte Anzeigen enden Automatisch nach Ablauf der gebuchten Veröffentlichungszeit. Hierbei obliegt die Gestaltung der Anzeige allein dem Kunden.

2.3 Gestaltung der Anzeige per optionalem Servicepaket Gold/Silber:
Der Kunde kann dem Betreiber einen gesonderten Dienstleistungsauftrag erteilen mit dem Inhalt, für den Kunden nach von ihm gelieferten Vorgaben einen besonders gestalteten Auftritt herzustellen. In diesem Fall trägt der Kunde die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und vom Betreiber bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter folgen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Preisliste unter den Punkt Servicepakete.

2.4 Bewerberdatenbank:
Arbeitsuchende Nutzer können unseren kostenlosen Service der Bewerberdatenbank verwenden. Hierfür ist ein Jobsuchender-Account nötig welcher im Rahmen der Nutzung für den Arbeitssuchenden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Eintragung in die Bewerberdatenbank erfolgt über ein Onlineformular. Zum Spam-Schutz können nur Kunden mit aktiven Anzeigenschaltungen oder einem extra gebuchtem Bewerberdatenbank-Zugang die Details der Bewerberprofile einsehen. So greifen wir Bots den Zugang und der Versendung von Spam vor. Möchte ein Jobsuchender sich in die Bewerberdatenbank eintragen, muss der Stellensuchende verbindlich alle Eingaben, die von der Eingabe-Maske abgefragt werden, ausfüllen. Wir behalten uns vor nicht vollständig ausgefüllte Einträge ohne vorherigem Hinweis zu löschen.

Im öffentlichen Teil der Bewerberdatenbank werden lediglich eine Vorschau angezeigt ohne persönliche Informationen zu verbreiten.

Durch Veröffentlichung des Datensatzes stimmt der Nutzer gemäß DSVGO der Speicherung sowie Verarbeitung der hierfür bereitgestellten Daten zu.

2.5 Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

2.6 Der Betreiber überprüft die eingegebenen Stellenanzeigen nicht auf sachliche oder
orthographische Richtigkeit.


3. Abschluss des Vertrages

Mit Erstellung eines Nutzeraccount oder dem Erstellen einer neuen Stellenanzeige schließt der Kunde mit dem Betreiber einen Vertrag. Dieser Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gelöst werden und endet mit Löschung der Vertrags- und Kundendaten. Eine Löschung der Kundendaten befreit den Kunden nicht von offenen Forderungen.

Dieses Absenden ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Betreiber. Der Vertrag wird angenommen durch das senden des Stellenangebotes oder des Stellengesuches.

Die Stellenanzeige wird ab dem Moment der Absendung durch den Kunden veröffentlicht. Wird ein Auftrag schriftlich erteilt oder wird die Stellenanzeige durch den Betreiber für den Kunden erstellt, beginnt die Veröffentlichung mit Freischaltung der Anzeige durch den Betreiber. Der Kunde kann dem Betreiber auch bereits gelieferte Anzeigen zu einem späteren Zeitpunkt in Auftrag geben sollte die Schaltung z.B. zum Wochenende beginnen.


4. Verantwortung für Inhalt, Ablehnung

Der Kunde ist allein für den Inhalt seiner Anzeigen verantwortlich. Es ist ihm untersagt, Inhalte einzusetzen, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Der Betreiber ist berechtigt, solche Stellenanzeigen herauszunehmen oder die Veröffentlichung zu unterbinden. Sollte hier ein Vorsatz entstehen hat der Kunde kein Anspruch auch Rückerstattung oder Schadensersatz. Der Kunde erhält darüber eine Mitteilung und die Möglichkeit, die Stellenanzeige inhaltlich zu ändern und so den gebuchten Veröffentlichungszeitraum weiter zu nutzen.

Soweit Links zu anderen Homepages gesetzt hat, übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für deren Inhalte.

Für etwaige Rechtsverletzungen durch die Inanspruchnahme dieser Webpages haftet allein der Inhaber.


5. Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für die Stellenanzeigen sind im Internet-Portal der Trucker-Job-Boerse definiert. Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen einzuhalten.


6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preislisten der Trucker-Job-Boerse. Diese finden Sie online in unserer Preisübersicht oder können diese auch als PDF bei uns anfordern.


7. Rechte an der Stellenanzeige

7.1 Der Kunde ist allein für den Inhalt der Anzeige verantwortlich. So ist er auch allein verantwortlich dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien (z. B. Bilder, Texte usw.) frei von Rechten Dritter sind.
Der Betreiber ist weder in der Lage noch verpflichtet, die Anzeige auf Verstöße gegen Rechte Dritter zu prüfen.
Werden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter gegen die Trucker-Job-Boerse aus von dem Kunden gelieferten Materialien geltend gemacht, wird der Betreiber den Kunden davon unverzüglich unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei zu stellen. Der Betreiber wird dem Kunden die alleinige Entscheidung überlassen, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.

Sämtliche entstehenden Kosten trägt der Kunde. Der Betreiber ist berechtigt, einen eigenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Dessen Kosten trägt der Kunde.

7.2 Erstellt die Trucker-Job-Boerse im Rahmen eines Servicepaketes für den Kunden die Stellenanzeige, erwirbt der Betreiber alle Rechte an den so erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen, insbesondere Urheberrechte oder andere Leistungsschutzrechte.

Dies gilt nicht für die Rechte an den Materialien und Texten, die der Kunde dem Ersteller als Vorlage für die Anzeige geliefert hat. Eine weitere Nutzung auch im Rahmen eins kostenpflichtigen Servicepakets beschränkt sich auf die Veröffentlichung ausschließlich auf den Portalen des Betreibers. Jegliche weitere Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verfassers und wird hier ausdrücklich untersagt.


8. Gewährleistung

8.1 Die Trucker-Job-Boerse gewährleistet die Veröffentlichung der Stellenanzeige im Internet auf der vom Betreiber bereit gehaltenen Plattform.
Der Betreiber gewährleistet, dass diese Plattform 96 % der Zeit, bezogen auf ein Jahr, zur Verfügung steht.
Der Betreiber bedient sich zur Herstellung der Verbindung mit dem Internet fremder Dienstleister (Provider). Die vorstehend beschriebene Verfügbarkeit von 96 % kann deshalb weiter herabgesetzt werden dadurch, dass aus nicht vom Betreiber zu vertretenden Gründen deren Dienste zeitlich eingeschränkt sind, z. B. durch Wartungsarbeiten.

8.2 Die Trucker-Job-Boerse gewährleistet weiter eine Darstellung und Veröffentlichung der Stellenanzeige entsprechend dem Stand der Technik bei Vertragsschluss. Wegen der Vielzahl der im Gebrauch befindlichen Hardware und Software ist der Betreiber nicht in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Voraussetzungen des Kunden vollständig zu bedienen.

8.3 Liegt ein Gewährleistungsfall vor, leisten wir Gewähr zunächst durch Behebung des Fehlers. Schlägt die Behebung eines Fehlers trotz dreier Versuche fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Vertrag zu kündigen oder das Entgelt bis zur Behebung des Fehlers angemessen herabzusetzen (Minderung). Eine Minderung wegen unerheblichen Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.

8.4 Ist die Aufgabe der Stellenanzeige ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist der Kunde verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden zu prüfen und etwaige Mängel ebenfalls unverzüglich, das heißt spätestens innerhalb weiterer 48 Stunden dem Betreiber gegenüber zu rügen.

Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung gegenüber der Trucker-Job-Boerse zu rügen.

Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Stellenanzeige als mangelfrei.


9. Haftung

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz und Urheberrechtsverletzung.


10. Laufzeit des Vertrages

10.1 Der Vertrag kommt mit Aktivierung des Nutzeraccounts zu Stande, spätestens jedoch mit dem ersten Login.
10.2 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er verlängert sich nicht automatisch. Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses, bedarf es dazu einer neuen Beauftragung.


11. Geheimhaltung, Datenschutz

11.1 Der Betreiber wird alle Informationen des Kunden geheim halten, die der Kunde als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet hat. Das gilt insbesondere für seine personenbezogenen Daten, deren Geheimhaltung der Kunde angeordnet hat.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, wenn der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass sein Geheimhaltungsbedürfnis entfallen ist, z. B. dadurch, dass er sein Einverständnis zur Vermittlung seiner personenbezogenen Daten an einzelne oder alle Interessenten online erklärt hat.

11.2 Die Trucker-Job-Boerse wird die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werdenden personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten und geheim halten. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datenschutzgeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet.


12. Allgemeines

12.1 Aufrechnung/Zurückbehaltung:
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge vom Betreiber anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist.

12.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Uffenheim.

12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat, nach Wahl des Betreibers der Sitz der Trucker-Job-Boerse oder der Sitz des Kunden.

12.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

12.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages davon nicht berührt sein. Vielmehr soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

12.6 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts über den internationalen Kauf von Waren vom 11.04.1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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